DIE SCHARIA- DAS HERZSTUECK
DES „ISLAM“-
DIE WAFFE DES FUNDAMENTALISMUS
Die Fundamentalisten wollen weltweit - auch im Westen - einen von
den grausamen Scharia-Gesetzen regierten „Gottesstaat“ errichten. Schritt
für Schritt soll die Scharia auch hier - und für uns alle! -Gültigkeit
erlangen. Forderungen wie islamische Kleidung, islamische Friedhöfe,
Muezzin-Ruf etc. gehören zu diesem Plan. Dies sind lauter Forderungen
der Scharia und nicht des Koran.
Mit Ausnahme der Aleviten sind bei uns die Vertreter
praktisch aller islamischen Organisationen Anhänger des fundamentalistischen
Scharia-Islam. Sie sind die offiziellen Ansprechpartner von Staat und Kirche.
Es ist schwierig, ihre Absichten zu durchschauen, denn die Scharia befiehlt
ihnen, wo nötig den Gegner mit Lügen und Verstellung zu täuschen.
Die Gesetze der Scharia sind das Kernstück der islamisch fundamentalistischen
Ideologie. Sie wurden von mittelalterlichen Juristen entwickelt und gründen
nicht auf dem Koran, sondern auf Taten und Aussprüchen, die der Prophet
Mohammed ausserhalb des Koran gemacht haben soll. Der Inhalt der Scharia
ist die Errichtung einer menschenverachtenden Diktatur, welche die ganze
Welt -Muslime wie Nicht-Muslime - beherrschen soll. Fundamentalistenführer
sind keine Theologen, sie studieren nicht den Koran. Es geht ihnen ausschliesslich
um Macht.
Die Fundamentalisten reden den gläubigen Muslimen
ein, die Scharia sei von Gott offenbart. Sie verschweigen ihnen aber den
wahren Inhalt der Gesetzessammlung.
Für gläubige Muslime ist die Scharia von Gott
offenbart, heilig und unantastbar. Sie wissen, dass die Gesetzessammlung
die Anwendung des Glaubens in der Praxis, z.B. das richtige Beten oder
Fasten, regelt und Grundsätze der Religion, wie der Glaube an den
alleinigen Gott oder das Jüngste Gericht enthält. Kritik an der
Scharia bedeutet für sie einen Angriff auf den Islam. Dass die Scharia
ein Programm zur Errichtung und Festigung einer Terrorherrschaft beinhaltet,
ist den wenigsten Muslimen bekannt. Es ist aber klar, dass die überwiegende
Mehrheit der Muslime nicht in einem von der Scharia regierten „Gottesstaat“
leben möchte.
Der vorliegende Artikel gibt einen kleinen Einblick in die Gesetze
der Scharia. Er basiert auf Ausschnitten einer Scharia-Gesetzessammlung,
die vor Kurzem aus dem Arabischen ins Englische übersetzt wurde und
die verschiedenen massgebenden Rechtsschulen berücksichtigt. Es wird
klar, dass die zu unserer Beruhigung propagierte „Vielfalt im Islam“
für uns bedeutungslos ist: Sowohl die schiitische als auch
die verschiedenen massgebenden sunnitischen Rechtsschulen unterscheiden
sich nur in belanglosen Kleinigkeiten.
Der vorliegende Artikel bringt nur eine ganz kleine Auswahl aus der
umfassenden Gesetzessammlung der Scharia, doch sie genügt, um eine
Ahnung der dahintersteckenden Ideologie zu vermitteln.
Die nachfolgenden Beispiele sind im Vergleich zum Gesamtwerk moderat.
Es wird auf extreme Gesetze, z.B. auf solche, bei denen das perverse Interesse
am Sexuellen allzu deutlich hervortritt, verzichtet.
Damit man sich beim Lesen des Umstandes bewusst ist, dass die Scharia
ein Missbrauch des Islam darstellt und nicht den Muslimen anzulasten ist,
haben wir, wo es uns sinnvoll schien, die Worte „Islam“, „Muslime“
etc. in eckige Klammern gesetzt (< >), um darauf hinzuweisen, dass die
Begriffe „Fundamentalismus“, „Fundamentalisten“ etc. in diesem Zusammenhang
angebrachter wären.
Wir weisen noch einmal darauf hin, dass die Scharia nicht auf dem
Koran basiert. Mit einer Ausnahme beginnen alle 114 Suren (Kapitel) des
Koran mit den Worten: “Im Namen des barmherzigen und gnädigen Gottes.“
Sure 2,256 steht: „Es gibt keinen Zwang in der Religion.“ (Die
Fundamentalisten zitieren diesen Koranvers oft. Nach ihrer Auslegung, die
sie aber nicht bekannt geben, werden allerdings weder Muslime noch Nicht-Muslime
vom Zwang, sich den Scharia-Gesetzen zu unterwerfen, befreit.)
Von dieser Botschaft des Koran ist in der Scharia nichts spürbar.
Sie erstickt jede positive Lebenskraft. In ihr geht es um:
MACHT - GELD - SEX
Um den Vormarsch der islamischen Fundamentalisten zu bremsen, muss
man ihre Ziele kennen.
______________________
„Reliance of the Traveller, a Classic Manual of Islamic Sacred Law“
von Ahmad ibn Naqib al-Misri, bearbeitet und übersetzt von Nuh
Ha Mim Keller, nach Imam Shafi‘i, Sunna Books, Evanston
Auszug aus dem Vorwort: „... die Autoren des vorliegenden Werkes
und ihr Standpunkt repräsentieren das orthodox muslimisch intellektuelle
und geistige Erbe, das mehr als tausend Jahre die Kraft der Gemeinschaft
und der Weg war, mit dem Allah Seine Religion in ihrer reinsten und vollständigsten
Bedeutung bis auf den heutigen Tag bewahrt hat.“
Die Übersetzung wird unter anderen empfohlen von:
- Al-Azhar, islamische Forschungsakademie, Kairo (höchste
Autorität in der arabisch islamischen Welt): „... die Übersetzung
entspricht dem arabischen Original und stimmt mit der Praxis und dem Glauben
der orthodoxen sunnitischen Gemeinde überein...“
- Internationales Institut für islamische Lehre, N -Amerika:
„Diese Übersetzung ist zweifellos ein wertvolles und wichtiges Werk
, sei es als Lehrbuch für Englischsprachige in Islamischem Recht
oder als Nachschlagewerk in der Praxis für Gelehrte, gebildete Laien
und Studenten englischer Sprache... Das Buch wird vor allem in Südostasien,
Amerika, England und Kanada von grossem Nutzen sein.... Sein Ziel ist es,
das Bewusstsein der nicht arabisch sprechenden Muslime mit einem gründlichen
Verständnis für das Heilige Gesetz zu erfüllen...“
_____________________
GESETZE
Die einzelnen Gesetze sind mit einem Punkt (•) markiert. Nur die Ergänzungen
in Schrägschrift stammen von der Redaktion. Ergänzungen
in Klammern, die nicht in Schrägschrift sind, gehören zum Scharia-Text.
1. Oberste Autorität haben die Gesetze der Scharia und nicht
der Koran. (s. z.B Kapitel 8) Weder Koran noch Scharia dürfen
hinterfragt werden. Alle Scharia-Gesetze sind verbindlich
-
„Den Koran erörtern ist Unglaube.“ (und soll mit dem Tod
bestraft werden)
-
„Eine sarkastische Einstellung gegenüber irgend einem Gesetz
oder einer Verordnung des „Heiligen Gesetzes“ haben.“(bedeutet „Abfall
vom Glauben“ und wird mit dem Tode bestraft.)
o8.7 (19) / p64.1 (3)
2. Frömmigkeit ist, sich allen Gesetzen der Scharia unterwerfen
-
„Heiliges Wissen‘ (Kenntnisse über die Scharia) ist mehr
wert als Frömmigkeit.“
-
„Weder ist ‚gut‘, was die Vernunft als ‚gut“ erachtet noch „böse“,
was sie als „böse“ taxiert. Der Massstab von Gut
und Böse ist das „Heilige Gesetz“ , nicht die Vernunft.“
a2.0 / a1.4
3. Ziel: Die Weltherrschaft
-
„(Dschihad (Heiliger Krieg) meint den Krieg gegen die Nicht-Muslime
.... und bedeutet, Kriegführung, um die Religion zu etablieren...)“
-
„Leugnen, dass es Allahs Wille ist, dass die ganze Welt der Religion von
der Botschaft des Propheten folgt.“(ist Abfall vom Glauben und wird
mit dem Tod bestraft.)
o9.0 /o8.7(18)
4. Aufforderung zum Lügen im Kampf um die Weltherrschaft
-
„Wenn es möglich ist, ein Ziel nur durch Lügen und nicht
durch die Wahrheit zu erreichen, dann ist lügen erlaubt, wenn das
Ziel eine erlaubte Handlung ist, und obligatorisch, wenn das Ziel obligatorisch
ist (die Welteroberung ist obligatorisch). Aber es ist religiös
vorsichtiger, an all diesen Fällen Worte zu gebrauchen, die einen
irreführenden Eindruck erwecken, das heisst, etwas mit seinen Worten
zu sagen, das wörtlich wahr ist, so dass man nicht lügt, während
der äussere Sinn der Worte den Zuhörer täuscht. Aber sogar
wenn man nicht etwas (Wahres) sagt und einfach lügt, verstösst
dies in obengenannten Situationen nicht gegen das Gesetz.“
r8.2
5. Detaillierte Gesetze beherrschen das ganze Leben bis in die Intimspähre
Die Scharia regelt das Leben der Menschen bis in alle Einzelheiten.
Die detaillierten Vorschriften sind ein wichtiges Instrument in der Hand
der Diktatoren. Es ist ausgeschlossen für einen normalen Menschen,
alle Gesetze zu
kennen und zu befolgen. So befinden sich die Menschen dauernd in einem
Zustand von Angst und Unsicherheit . Es besteht immer die Gefahr, einen
Fehler zu machen und deswegen zur Rechenschaft gezogen zu werden. Niemand
ist seines Lebens sicher.
Schon das täglich fünfmalige Beten ist unendlich vielen
Regeln unterworfen: Seitenlang werden in der Scharia die erforderliche
Reinheit von Kleid, Boden und Körper, die richtigen Körperhaltungen
während des Stehens, Sitzens und sich Verneigens, die verbindliche
Aussprache des Gebets usw. gesetzlich geregelt und können bei Zuwiderhandeln
bestraft werden.
Ein kleines Beispiel:
-
„Wenn ein Schmutzfleck auf einem von zwei Kleidungsstücken ist
(und die Person möchte in einem der beiden beten) und die Person ist
nicht sicher, auf welchem (der Fleck ist), dann darf sie nachdenken und
dasjenige wählen, von dem sie denkt, dass es rein ist (um darin
zu beten), unabhängig davon, ob ein anderes reines (Kleid) verfügbar
ist oder ob sie eines für den Gebrauch waschen kann. (Aber es ist
nicht obligatorisch zu versuchen zu entscheiden, welches (der beiden Kleider)
rein ist. Vielmehr kann sie eines waschen, oder beide, und in ihnen beten
oder in einem andern Kleidungsstück beten.) Wenn man das Kleidungsstück
wäscht, von dem man denkt, dass der Schmutz darauf ist, dann
kann man zum Beten beide Kleider tragen, oder in jedem Kleid allein beten,
obwohl keines der Gebete gültig ist, wenn man nicht den Versuch macht,
zu entscheiden, welches Kleid unrein ist, sondern einfach das Gebet in
jedem getrennt verrichtet.)“
f4.11
6. Kein Recht auf Widerstand
-
„Es ist obligatorisch, den Befehlen und Verboten des Kaliphen (islamischen
Führers) (oder seinem Vertreter) zu gehorchen... auch wenn er ungerecht
ist.“
-
„... dass es gegen das Gesetz verstösst, sich Kaliphen zu widersetzen
und sie zu bekämpfen, auch wenn sie korrupt sind...“
-
„Wenn ein strenger Herrscher einen unfähigen Muslim als Richter
einsetzt, ... werden dessen Entscheide aus Notwendigkeit befolgt,
um die Anliegen und Interessen der Menschen nicht zu verderben.“
o25.5 / o6.1 / o22.1(d)
7. Die Frau: Verachtetes Sexobjekt
Gemäss der Scharia ist die Frau da, um die sexuellen Bedürfnisse
des Mannes zu befriedigen. Der Mann muss sich aber vor ihr schützen,
denn sie verführt ihn zum Sündigen. Entsprechend dieser
Ideologie wird sie nicht als Mensch sondern als minderwertiges Objekt gesehen.
Die folgenden Beispiele sind eine kleine Kostprobe vom verächtlichen
Frauenverständnis der Scharia.
Beschneidung und Beispiele von allgemeiner Diskriminierung
Die Beschneidung kommt im Koran nicht vor.
-
„Die Beschneidung ist obligatorisch (für Männer und Frauen.
Für Männer besteht sie daraus, die Vorhaut des Penis und für
Frauen, die Vorhaut der Klitoris zu entfernen (nicht die Klitoris selbst,
wie manche fälschlicherweise behaupten). (Hanbalis war der Ansicht,
die Beschneidung der Frauen sei nicht obligatorisch aber Sunna (= Hier:
Gesetz, dessen Befolgung empfohlen wird), während Hanafis der Meinung
ist, sie sei eher Höflichkeit dem Ehemann gegenüber.)“
-
„Der Urin von einem männlichen Baby, das nur mit Muttermilch ernährt
wird, kann gereinigt werden, indem soviel Wasser auf den Fleck geträufelt
wird, dass er fast überall nass ist, aber das Wasser muss nicht
über den Fleck fliessen. Der Urin von einem weiblichen Baby
muss weggewaschen werden wie bei einem Erwachsenen.“ ( entweder unter fliessendem
Wasser oder in einem Gefäss mit mehr als 216(!) Liter Wasser.
Das Mädchen verursacht so schon von Geburt an mehr Ärger ...)
-
„Es ist anstössig für Frauen, Gräber zu besuchen (wegen
ihres Mangels an Seelenstärke und ihrer übertriebenen Trauer).
Das gilt nicht für das Grab des Propheten, das sie besuchen
sollen, ebenso die Gräber von Propheten, Gerechten und (islamischen)
Gelehrten .
e4.3 /e14.9 /g5.9
Der Mann erbt doppelt so viel wie die Frau
-
„Sie teilen den ganzen Erbanteil so auf, dass ein männlicher
Erbe das Quantum von zwei weiblichen bekommt.“
-
„Wenn (als Erben) zwei Töchter des Verstorbenen und eine Tochter
vom Sohn des Verstorbenen (Enkelin) da sind, bekommen die zwei Töchter
zwei Drittel des Erbes und die Enkelin nichts. Aber wenn die Enkelin
noch einen Bruder hat , bekommt sie mit ihm zusammen den Rest des Erbes,
damit der männliche Erbe das Doppelte einer weiblichen Erbin bekommt
(und einem solchen männlichen Erben sagt man gesegneter Bruder).“
L10.3 / L7.7
Die Frau wechselt bei der Heirat von der Vormundschaft des Vaters
unter die des Ehemannes
-
“Falls die Braut Jungfrau ist, dürfen ihr Vater oder Grossvater
sie ohne ihre Erlaubnis mit jemandem verheiraten, aber es wird empfohlen,
ihre Erlaubnis einzuholen, falls sie die Pubertät (!) erreicht hat.
Das Schweigen einer Jungfrau wird als Zustimmung gewertet.“
-
„(Unwesentliche Bedingungen, die dem Ehevertrag zugefügt werden, wie
z.B. dass der Ehemann keine andern Frauen heiraten darf oder Ähnliches,
sind nicht bindend, da sie bedeutungslos sind, aber sie machen den Ehevertrag
nicht ungültig, er bleibt wirksam.)“
m3.13 (2) / m3.2
Wann eine Frau „Unterhalt“ beanspruchen kann
Der Mann heiratet eine Frau, um jederzeit ein Sexobjekt zur Verfügung
zu haben.
Deshalb kann er ihr auch verbieten, das Haus zu verlassen, einer Arbeit
nachzugehen oder zu reisen. Ein Mann kann frei über seine Gattin(nen)
verfügen, er muss ihr (oder ihnen) lediglich ein paar Dinge für
den Unterhalt zur Verfügung stellen - falls sie nicht ihren Anspruch
durch Ungehorsam verliert (verlieren).
-
„Der Mann ist nur verpflichtet, seine Frau zu unterhalten, wenn sie
sich ihm hingibt oder sich ihm anbietet, das heisst, sie erlaubt ihm vollen
Genuss ihrer Person und verweigert ihm nie Sex, weder am Tag noch in der
Nacht. Sie ist nicht berechtigt zum Unterhalt wenn:
(1) sie rebellisch ist (das heisst, wenn sie ihm nicht gehorcht,
sogar nur für einen Moment)
(2) sie ohne seine Erlaubnis reist, oder mit seiner Erlaubnis aber
aus eigenem Bedürfnis;
(4) sie ohne die Erlaubnis des Gatten freiwillig fastet...“ (weil er
dann tagsüber auf Sex verzichten muss...)
m11.9
Woraus der „Unterhalt“ der Frau besteht
Das Essen, das der Mann seiner Frau geben muss
-
„Der Ehemann ist verpflichtet, Tag für Tag seiner Frau den Lebensunterhalt
zu geben. Wenn er reich ist, muss er sie täglich mit einem Liter solchem
Getreide, welches das Hauptnahrungsmittel der Stadt ist, in der sie leben,
versorgen. (Der Autor meint mit Getreide, welches das Hauptnahrungsmittel
der Stadt ist: Wenn die Leute es essen.) Wenn nicht, einfach das, was sie
essen, auch wenn es harter, trockener weisser Käse ist.“
m11.2
Artikel für die persönliche Hygiene
-
„...Wenn mit Rose oder Veilchen parfümiertes Oel Sitte in der Stadt
ist, muss er es ihr beschaffen, aber nicht Dinge, die nur für die
Kosmetik und nicht für die Sauberkeit sind, wie Lidstift oder Henna...
Es ist auch obligatorisch für ihn, Deodorant (Solche Details wie die
Erwähnung von Deodorant meinen die Fundamentalisten, wenn sie von
Anpassung ihrer Gesetze an die Moderne reden)oder Ähnliches zu kaufen,
um den Geruch des Achselschweisses zu beheben, wenn Wasser und Seife
nicht genügen. (Er muss ihr das Geld für) das Wasser des rituellen
Reinigungsbades geben, wenn der Grund für das Bad Geschlechtsverkehr
oder das Ende der postnatalen Blutung ist, aber wenn der Grund das Ende
ihrer Menstruation oder etwas anderes ist, muss er es nicht bezahlen.“
m11.3
Kosmetik und Medizin
-
„Der Ehemann ist nicht verpflichtet (aber es wird ihm empfohlen)
die Kosmetikartikel seiner Frau, das Arzthonorar(!), die Kosten für
ihre Medizin(!) und ähnliche Ausgaben zu begleichen (aber er
ist verpflichtet, für die Ausgaben im Zusammenhang mit der Geburt
aufzukommen).“
m11.4
Kleidung
-
“...Im Sommer ist es obligatorisch, sie mit einer Kopfbedeckung, einem
Überkleid, Unterkleidung, Schuhen und einem Schal auszustatten,
weil sie ausgehen muss...“
-
„Wenn er ihr die Kleidung für eine Saison gibt und sie vor Ende
der Saison ausgetragen ist, muss er ihr nicht neue Kleidung beschaffen...
Die Frau darf über die Kleidung frei verfügen, wie z.B. sie verkaufen
oder so (das heisst, sie kann sie weggeben, weil es ihr Eigentum ist).“
m11.6 / m11.7
Wie ein Ehemann seine Frau behandeln soll
-
„Wenn eine Frau behauptet, sie habe die Periode, aber ihr Mann glaubt es
ihr nicht, ist es ihm erlaubt, mit ihr Geschlechtsverkehr zu haben.“
-
„Der Ehemann kann seiner Frau verbieten, das Haus zu verlassen (wegen dem
von Bayhaqi berichteten Hadith (= nicht im Koran überlieferte, angebliche
Aussage des Propheten Mohammed), (laut dem) der Prophet (Mohammed) sagte:
„ Es ist einer Frau, die an Allah und das Jüngste Gericht glaubt,
nicht erlaubt, jemanden in das Haus ihres Mannes zu lassen, wenn er es
nicht will, oder auszugehen, wenn er dagegen ist.“)
Aber wenn jemand aus ihrer Verwandtschaft stirbt, ist es besser,
sie (die Verwandten) besuchen zu lassen.“
e13.5 / m10.4
Scheidung
Das Recht auf Scheidung steht praktisch nur dem Mann zu. Die Scheidung
wird schon durch simples Aussprechen eines Satzes rechtsgültig. Die
Frau ist dem Mann schutzlos ausgeliefert. Der Mann kann die Frau mit der
Scheidung und ihrer anschliessenden Widerrufung über Jahre schikanieren.
-
„Die Scheidung ist gültig, wenn ausgesprochen von: (a) dem Ehemann
(b) der geistig gesund ist (c) die Pubertät erreicht hat
(d) und sie freiwillig ausspricht“
-
„Anspielungen, welche die Scheidung bewirken:
(1) „Der Ehemann sagt: du bist jetzt allein, du bist frei, du bist aufgegeben,
du gehörst gesetzlich nicht mehr zu mir, geh zu deiner Familie zurück,
du bist fusslos oder Ähnliches .....“
(3) „oder wenn er seine Frau damit beauftragt, die Scheidung auszusprechen
und sie sagt: „Du bist geschieden.“
-
„Zweifel, ob man die Scheidung tatsächlich ausgesprochen hat
(Zweifel heisst, man weiss nicht mehr genau, was man gesagt oder
getan hat...)“
-
„Wer nicht sicher ist, ob er sich von seiner Frau scheiden liess
oder nicht, ist nicht geschieden. Es ist in einem solchen Fall gottesfürchtiger,
seine Frau zurückzunehmen.“
n1.1 / n3.3 / n6.0 / n6.1
8. Brutalitäten
Im sogenannten <islamischen> Gottesstaat, wo die Scharia regiert,
ist kein Mensch sicher vor Hinrichtung oder brutaler Folterung. Schon eine
unbedeutende Handlung kann „Abfall vom Glauben“ bedeuten, was mit dem Tode
bestraft wird.
Die Richter werden vom Diktator ernannt. Ausser in einigen
Fällen, in denen die grausame Strafe verbindlich vorgeschrieben ist
(z.B. Steinigen bei Ehebruch, Handabhacken bei Diebstahl, Todesstrafe bei
„Abfall vom Glauben“), ist der Richter im Festsetzen der Sanktionen frei.
Es spielt keine Rolle, wenn er sich irrt. Willkür und Terror sind
legalisiert. Ein Menschenleben ist nichts wert.
Beispiele für Abfall vom Glauben (auf den die Todesstrafe steht)
-
„Handlungen, die zur Folge haben, dass man den Islam verlässt:
(2) beabsichtigen, Unglauben zu begehen, sogar erst in Zukunft.
Und wie mit dem Beabsichtigen ist es auch mit dem Zögern, ob man es
tun soll oder nicht: dadurch begeht man augenblicklich Unglauben;
(5) die Existenz Allahs, seine Ewigkeit ohne Anfang und Ende oder eine
seiner Eigenschaften, die ihm die Muslime (die islamischen Gelehrten) übereinstimmend
zuschreiben, bestreiten;
(8) spöttisch sagen: „Ich weiss nicht, was Glaube ist“;“
Wenn die Machthaber jemanden hinrichten wollen, kann jede Handlung als
Abfall vom Glauben ausgelegt werden, denn:
-
„.... die Anlässe, (Abfall vom Glauben) zu begehen, sind fast
grenzenlos.“
o8.7
Diebstahl
-
„Die Strafe für Diebstahl“
“Die rechte Hand einer Person wird amputiert,...wenn sie die Pubertät
(Mädchen mit neun, Knabe mit vierzehn Jahren) erreicht hat, ...
Wenn eine Person zum zweiten Mal stiehlt, wird ihr linker Fuss amputiert;
das dritte Mal die linke Hand; und wenn sie nochmals stiehlt, der rechte
Fuss.... Wenn sie keine rechte Hand hat (beim ersten Mal), dann wird ihr
linker Fuss amputiert....“
o14.0 / o14.1
Falls sich die Leser fragen, warum die Mitglieder der Diktatoren-Clique
noch alle Hände und Füsse haben:
-
„Die Hand einer Person wird nicht amputiert: ... wenn eine mögliche
Unsicherheit über das Motiv des Diebstahls besteht, (zum Beispiel)
wenn (das Diebesgut) vom allgemeinen Muslim-Vermögen genommen wurde,
(vorausgesetzt die Person ist Muslim, da sie vielleicht die Absicht hatte,
damit Moscheen, Brücken, oder Hospize zu bauen) ....“
14.2(3)
Alkohol
-
„Strafe für Trinken“ (Alkohol)
-
„Die Strafe für Trinken sind 40 Schläge mit den Händen,
Sandalen und den Kleiderzipfeln. Die Schläge können auch
mit einer Peitsche verabreicht werden, aber wenn der Schuldige stirbt,
muss für seinen Tod eine Vergeltung bezahlt werden (vom Schläger).
o16.0 / o16.3
Auspeitschen
Die Beschreibung einer als Ausnahme erwähnten, schonenden
Verabreichung von Peitschenhieben, lässt ahnen, wie im Normalfall
ausgepeitscht wird, wenn z.B. Kabel verwendet und gezielt auf die Nieren
oder ins Gesicht geschlagen wird.
-
„.... Die Peitsche sollte weder neu noch abgenutzt sein, sondern
etwas dazwischen. Der Schuldige wird während dem Auspeitschen nicht
ausgestreckt oder gefesselt (seine Hände sind frei, um die Schläge
abzuwehren), oder ausgezogen (sondern vielmehr wird ein knöchellanges
Hemd auf ihm oder ihr gelassen), und der Schläger schlägt nicht
hart (indem er den Arm hebt, so dass es blutet). Der Schläger
verteilt die Schläge über verschiedene Körperteile und vermeidet
lebensgefährliche Stellen und das Gesicht...“
o12.5
9. Niemand, auch nicht ein muslimischer Theologe, darf die Auslegung
des Koran und der Scharia durch die mittelalterlichen Gelehrten in Frage
stellen.
Forderung an Koranschüler:
-
“Lege nie einen Koranvers nach deiner eigenen Vorstellung aus, sondern
prüfe nach, wie ihn die Gelehrten des „Heiligen Gesetzes“ und die
weisen Männer, die vor dir lebten, verstanden haben. Wenn du den Vers
anders verstehst und deine Auffassung dem „Heiligen Gesetz“ widerspricht,
verlass deine erbärmliche Meinung und schleudere sie gegen die Wand.“
t3.9
10. Ehebruch: Die verlogene Moral der Fundamentalisten
Der Umgang der Scharia mit der Unzucht wird von den Fundamentalisten
als grosse moralische Überlegenheit gegenüber dem „verdorbenen“
Westen dargestellt. Die grausamen Sanktionen bei Ehebruch und Unzucht haben
aber nichts mit einer strengen Moral zu tun, denn für Männer
ist der Ehebruch ja legalisiert, indem sie gleichzeitig (mindestens) vier
Frauen haben können, während Frauen bei Ehebruch gesteinigt werden.
Die Gesetze sollen lediglich den Besitz des Mannes - nämlich die Frau
- vor fremdem Zugriff schützen.
Die Scharia erlaubt Sex mit Kindern.
-
„Wenn der Missetäter fähig ist, keusch (treu)
zu bleiben, wird er oder sie zu Tode gesteinigt,... Als nicht „fähig,
keusch (treu) zu bleiben“ wird eine Person erachtet,... die vorpubertär
(!)
war zur Zeit des ehelichen (!) Geschlechtsverkehrs..“
-
„Die gesetzliche Strafe wird obligatorisch bei jemandem verhängt,
der Ehebruch oder Homosexualität begeht... egal ob der/die Beschuldigte
Muslim, Nicht-Muslim und Untertane in einem islamischen Staat oder ein/e
vom Islam Abgefallene(r) ist.“
-
„Ehebruch (einer Ehefrau) ist gesetzlich nachgewiesen, entweder durch ihr
eigenes Geständnis (!) oder durch Beweis, das heisst, wenn
vier aufrichtige Zeugen den Geschlechtsverkehr beobachtet und den
Penis des Ehebrechers in ihrer Vagina gesehen haben.“
o12.2 / o12.1 / n11.2
Die Vorschrift, dass vier Zeugen den Ehebruch gesehen haben müssen,
steht im Koran und hatte zum Ziel, die zu Mohammeds Zeit gängige Praxis
zu unterbinden, eine nicht mehr genehme Ehefrau unter dem Vorwand des Ehebruchs
steinigen zu lassen (- denn wer begeht schon Ehebruch in Anwesenheit von
vier Zeugen!). Die Strafe der Steinigung kommt im Koran nicht vor. Auch
dass ein Geständnis der Beschuldigten als Beweis genügt, steht
nur in der Scharia. Solche Geständnisse werden heute in fundamentalistischen
Staaten unter Folter erpresst. Ausserdem kann eine vergewaltigte Frau keine
Anzeige erstatten, weil die Anzeige sonst als Geständnis für
Ehebruch oder Unzucht ihrerseits gilt und entsprechend geahndet wird.
11. Wer von muslimischen Eltern abstammt oder zum Islam übergetreten
ist, muss (unter Androhung der Todesstrafe) sein Leben lang Muslim bleiben
und sich an die Vorschriften der Scharia halten. (Muslimen, die
im Exil zum Christentum konvertiert sind, droht bei ihrer Ausschaffung
in ein fundamentalistisch regiertes Land die Todesstrafe.)
Es ist lebensgefährlich, in einem von der Scharia regierten Staat
die religiösen Pflichten nicht zu erfüllen. Die Scharia befiehlt
die gegenseitige Ueberwachung und Bespitzelung (genannt: „Das Gute befehlen
und das Schlechte verbieten“). Schon Kinder werden dazu angehalten, ihre
Nächsten zu verpetzen.
-
„Jemand der unter Muslimen aufgewachsen ist und den obligatorischen
Charakter des Gebets, der Zakat (Armensteuer), des Fastens im Ramadan,
der Pilgerfahrt, der Ungesetzlichkeit von Wein und Ehebruch oder etwas
anderem abstreitet, über das Konsens unter den Gelehrten herrscht
und das als unbedingt zur Religion gehörig bekannt ist,
wird dadurch ein Ungläubiger und wird hingerichtet wegen seinem Unglauben.“
f1.3
Die Grundprinzipien, nach denen die Welt einem Terrorregime unterworfen
werden soll, sind bei allen <islamischen> Rechtsschulen die gleichen.
Es gibt die propagierte „Vielfalt im Islam“ nicht; die verschiedenen Schulen
unterscheiden sich nur in unwichtigen Details. Dazu ein Beispiel:
-
„Ein Muslim, welcher der Meinung ist, dass das Gebet obligatorisch
ist, aber es aus Mangel an Interesse solange versäumt, bis die richtige
(Gebets-)Zeit vorüber ist, hat nicht Unglauben begangen. Vielmehr
wird er hingerichtet (!), gewaschen, es wird über ihm gebetet
und er wird in einem muslimischen Friedhof beerdigt (da er einen der ihren
ist. Es wird empfohlen aber ist nicht obligatorisch, ihn zu fragen, ob
er bereut [falls ja, wird er nicht hingerichtet]).“
-
„Die (Rechtsschule der) Hanbaliten hat zwei Meinungen (was das absichtliche
Versäumen des Gebets betrifft): Erstens, dass eine solche Person als
ungläubig gilt und wie eine vom Glauben abgefallene behandelt wird...“
(das heisst, nach ihrer Hinrichtung nicht muslimisch beerdigt wird.)
f1.4 / w18.2
Hingerichtet wird also ein Muslim, der das Gebet absichtlich versäumt,
nach jeder Rechtsschule, der Streit dreht sich nur um seine Beerdigung.
12. <Islamische> Kleidung
Das Kopftuch und der lange Mantel der Frauen sind in der Scharia - nicht
im Koran - vorgeschrieben.
-
„Die Nacktheit eines Mannes ... betrifft den Körper zwischen
Nabel und Knie. Nacktheit einer Frau (auch wenn sie ein kleines Mädchen
ist) betrifft den ganzen Körper ausser den Händen und dem Gesicht.“
f5.3
13. Anpassung an Nicht-Muslime ist verboten
Integration ist nicht möglich.
-
„Es ist Unglaube, sich von der Sunna (= Hier: Gesetze, die auf angeblichen
Taten und Aussprüchen Mohammeds basieren, die aber nicht im Koran
stehen) loszusagen, um Nicht-Muslime nachzuahmen, wenn man glaubt, dass
deren Art besser ist als die Sunna.“
e4.1(2)
Muslime dürfen sich aber den Sitten der Nicht-Muslime anpassen
(und zum Beispiel kein Kopftuch tragen), um im Kampf für die Welteroberung
eine „offene“ und „moderate“ Gesinnung vorzutäuschen. (siehe Punkt
4)
14. Religionsfreiheit: Andersgläubige werden getötet oder
als
minderwertig behandelt.
Gemäss Scharia werden in einem nicht-muslimischen Staat die Christen,
Juden, Zoroaster, Samariter und Sabier als Bürger zweiter Klasse nach
Zahlung einer Steuer unter gewissen Bedingungen geduldet, während
alle andern Nicht-Muslime straflos getötet werden können, falls
sie nicht den <Islam> annehmen.
-
„Der Kaliph (islamische Herrscher) führt Krieg gegen die Juden, Christen
und Zoroaster (vorausgesetzt er hat sie zuvor eingeladen, dem islamischen
Glauben und seiner Praxis beizutreten, und sie im Falle einer Weigerung
aufgefordert, der gesellschaftlichen Ordnung des Islam beizutreten
(das heisst, sich der Scharia unterwerfen), indem sie die Nicht-Muslim-Steuer
bezahlen - das ist die Bedeutung der Zahlung, nicht das Geld an sich -
während sie in ihrer angestammten Religion bleiben) (und der Krieg
weitergeht), bis alle Muslime werden oder die Nicht-Muslim-Steuer bezahlen.“
-
„Ein formelles Abkommen wird abgeschlossen mit Bürgern, die sind:
(1) Juden, (2) Christen, (3) Zoroaster, (4) Samariter und Sabier“
-
„Ein solches Abkommen darf nicht mit Götzenanbetern oder solchen,
die kein Heiliges Buch haben, abgeschlossen werden. (...Was die Pseudoschriften
von Kulten, die nach dem Islam erschienen sind, betrifft [wie die Sikhs,
Baha‘is, Mormonen, Qadianis, etc.], so sind und werden ihre Schriften kein
(Heiliges) Buch, da der Koran die letzte Offenbarung ist.)“ (Diese werden
aufgefordert, den Islam anzunehmen, ansonsten sie jederzeit ungestraft
getötet werden können.)
o9.8 / o11.1 / o11. 2
15. Juden und Christen
Unzählige Gesetze diskriminieren die Christen und Juden. Ein paar
Beispiele:
-
„Solche nicht-muslimischen Untertanen (Juden, Christen, Zoroaster,
Samariter, Sabier) sind verpflichtet, sich den islamischen Verordnungen
zu fügen, welche die Sicherheit und Sicherstellung des Lebens, des
Ansehens und des Besitzes betreffen. Ausserdem :
(1) werden sie bestraft für Ehebruch (mit Steinigen)
und Diebstahl (Handabhacken), aber nicht für Trunkenheit,
(2) unterscheiden sie sich von den Muslimen durch ihre Kleidung und
tragen ein weites Gürtelgewand (Zunnar);
(3) werden sie nicht mit „as-Salamu ‚alaykum“ gegrüsst;
(4)müssen sie sich auf der Seite der Strasse halten;
(5) dürfen sie nicht höher oder gleich hoch bauen wie die
Muslime, aber falls sie ein grosses Haus kaufen, wird es nicht abgerissen;
(6) dürfen sie nicht öffentlich Wein trinken und Schweinefleisch
essen, (Kirchenglocken läuten oder Kreuze zeigen), die Torah oder
das Evangelium laut rezitieren oder ihre Beerdigungen und Festtage öffentlich
feiern;
(7) dürfen sie keine neuen Kirchen bauen.“
-
„... noch ist es erlaubt oder gültig für eine muslimische
Frau, an jemand anders als an einen Muslim verheiratet zu werden.“ (Einer
Muslimin, die im Exil einen Nicht-Muslminen heiratet, droht bei der Ausschaffung
in ein fundamentalistisch regiertes Land die Steinigung, da ihre Ehe mit
dem Nicht-Muslim ungültig ist und sie folglich Unzucht begangen hat.)
o11.5 / m6.7(5)
16. Die Bibel
Die Bibel in der heutigen Form ist gefälscht.Die Juden und Christen
müssen
ihre Religion entsprechend den grausamen mosaischen Gesetzbüchern
(siehe ab 2. Mose, 20) ausüben. Einmal wird es nur noch den „Scharia-Islam“
auf der Welt geben.
-
„Vier spezielle (heilige) Bücher muss man kennen:
(1) die Torah ... (das heisst, die grausamen und frauenfeindlichen
mosaischen Gesetze mit Strafen wie Steinigen)
(2) das Evangelium... (gemäss der Auslegung der Fundamentalisten,
die nichts mehr mit dem Christentum zu tun hat)
(3) die Psalmen...
(4) und den Koran...“
u3.4
Die Juden und Christen im islamischen Staat sind verpflichtet, ihre
Religion nach den Vorstellungen der Fundamentalisten auszuüben.
-
„(Die Verpflichtung zu glauben betrifft die Originaloffenbarungen, nicht
die verschiedenen Schriften in der Hand von Nicht-Muslimen (z.B. die Bibel),
die in der heutigen Form in Bezug auf ihre Texte verdorben sind.)“
-
„Die Wiederkunft Jesu bringt kein spezielles göttlich offenbartes
Gesetz, weil er nach Mohammeds Gesetz (der Scharia) regieren wird... Dies
widerspricht der endgültigen Wiederkunft Jesu nicht, da er nicht gemäss
dem Evangelium sondern als Gefolgsmann des Propheten regieren wird.“
u3.4 / o9.8
Wir weisen nochmals darauf hin: Die meisten Muslime glauben, die
Scharia enthalte nur Regeln für das richtige Beten, Fasten, etc. und
grundlegende Glaubenssätze. Sie kennen den wahren Inhalt der Scharia
nicht. Auch sie möchten niemals in einem Scharia-Staat leben.
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